Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie in den folgenden Fällen als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Zeitverlust:
- Ihr Flug hatte mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort
- Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst
- Ihr Flug wurde in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Abflug annulliert