Wann habe ich ein Anrecht auf Entschädigung?

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie in den folgenden Fällen als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Zeitverlust:

  1. Ihr Flug hatte mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort
  2. Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst
  3. Ihr Flug wurde in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Abflug annulliert