Schäden am Gepäck bei EU-Flügen und internationalen Flüge

Erhalten Sie Ihr Gepäck nach einem internationalen oder EU-Flug beschädigt zurück, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Melden Sie den Schaden am besten noch vor Ort am Flughafen. Ist Ihnen dies nicht möglich oder bemerken Sie den Schaden erst zu Hause, so haben Sie 7 Tage Zeit den Schaden zu melden. Die 7-Tages-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ihr Gepäck in Empfang nehmen. 
  2. Wenn Sie den Verlust persönlich melden, werden Sie wahrscheinlich aufgefordert ein Schadenformular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Bei manchen Airlines erhalten Sie diese Formulare auch online. 
  3. Bewahren Sie in jedem Fall Ihre Bordkarte und die Scheine für das Gepäck auf. Haben Sie Ihre Bordkarte nicht mehr in Besitz, so schauen Sie nach einem anderen Dokument, welches Ihre Buchungsnummer aufweist. 
  4. Lassen Sie Ihre Koffer, wenn möglich untersuchen, sodass diese repariert oder ersetzt werden können. Wir empfehlen dies noch am Flughafen zu tun. Die Airline entscheidet dann, ob Ihr Gepäck repariert oder ersetzt wird. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Entschädigung.
  5. Machen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft eine Forderung hinsichtlich des beschädigten Gepäcks geltend. Die Airlines reagieren darauf unterschiedlich. Möglicherweise weist sie sogar jegliche Verantwortung von sich. Daher ist es für Sie erforderlich nachzuweisen, dass die Fluggesellschaft die Verantwortung für den Schaden trägt.