Anspruch auf zusätzliche Leistungen

Wird Ihnen aufgrund einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls ein Alternativflug angeboten und Sie erhalten ein Upgrade, darf die Airline keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Ist jedoch das Gegenteil der Fall und die Reiseklasse des Alternativflugs ist niedriger, steht Ihnen eine Rückerstattung von 30 % bis 75 % des Preises zu.

Ist eine Übernachtung notwendig, ist die Fluggesellschaft verpflichtet ein Hotel sowie die Fahrten vom und zum Flughafen zur Verfügung zu stellen.